Die österreichische Bankenaufsicht wird von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gemeinsam wahrgenommen. Die FMA ist die zuständige Behörde für die Bankenaufsicht, makroprudenzielle Aufsicht, Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht sowie Wertpapieraufsicht. Die OeNB führt im Auftrag der FMA bzw. der EZB Vor-Ort-Prüfungen bei Kreditinstituten durch und erstellt Analysen und Gutachten, während die FMA die Entscheidungen trifft. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist seit 2014 für die Aufsicht über die großen Banken im Euroraum, einschließlich Österreichs, zuständig.
Detaillierte Aufgabenverteilung:
FMA:
Bankenaufsicht, makroprudenzielle Aufsicht, Versicherungsaufsicht, Pensionskassenaufsicht, Wertpapieraufsicht.
Überwacht die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und ist die österreichische Abwicklungsbehörde.
Entscheidet auf Grundlage der von der OeNB durchgeführten Analysen und Prüfungen.
OeNB:
Führt laufende Analysen der Kreditinstitute durch und führt Vor-Ort-Prüfungen im Auftrag der FMA oder EZB durch.
Erstellt Gutachten und Analysen für die FMA.
Verarbeitet aufsichtsrechtliche Meldungen.
EZB:
Überwacht die großen Banken im Euroraum, einschließlich Österreichs.
Setzt den aufsichtsrechtlichen Rahmen für die weniger bedeutenden Institute, die von den nationalen Behörden beaufsichtigt werden.
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