Die digitale Transformation hat längst Geschäftsmodelle, Arbeitsweisen und Prozesse erfasst und grundlegend verändert – von Online-Bankgeschäften über E-Government bis zur elektronischen Unterschrift auf der Geheimhaltungsvereinbarung. Und wie in der „echten Welt“ spielt Vertrauen auch beim digitalen Austausch mit Geschäftspartnern, Kunden oder Behörden eine entscheidende Rolle.
Schon im September 2014 erließ die Europäische Union einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für vertrauenswürdige elektronische Interaktionen, der knapp zwei Jahre später formale Gültigkeit erlangte: die sogenannte eIDAS-Verordnung. eIDAS steht für „electronic IDentification, Authentication and Trust Services“. Sie schafft Vorgaben für den elektronischen Identitätsnachweis und definiert sogenannte Vertrauensdienste, die Prozesse wie die handschriftliche Unterschrift oder das Siegeln in die digitale Welt bringen. Mit diesem Fokus löste die eIDAS-Verordnung dann auch die EU-Signaturrichtlinie (1999/93/EG) ab. Während deren Komplexität den Durchbruch digitaler Unterschriften paradoxerweise verhinderte, steht bei der eIDAS-Verordnung die Anwenderfreundlichkeit im Vordergrund.
Hinter der eIDAS-Verordnung stecken zwei Ziele. Erstens sollen elektronische Geschäfts- und Behördenprozesse erleichtert werden – schließlich profitieren alle in der EU von der Schnelligkeit und Effizienz der Digitalisierung. Zweitens müssen jene Geschäfts- und Behördenprozesse mindestens so sicher sein wie ihre analogen Pendants. Deshalb schafft die eIDAS-Verordnung einen digitalen Vertrauensraum. Einen Vertrauensraum, in dem niemand Zweifel haben muss, ob die Person oder Institution am anderen Ende auch wirklich die ist, die sie zu sein vorgibt. Ganz einfach, weil alle Transaktionsteilnehmenden ihre Identität belegen.
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